In einem Forum habe ich folgende Frage eines (ehemaligen) DARC-Mitglieds entdeckt:
Kannst Du mal bitte übersetzen: ?
Der Widerruf und die damit beabsichtigte Fortführung Ihrer Mitgliedschaft im DARC e.V. stellt
einen erneuten Antrag auf die Mitgliedschaft dar, diesem wird jedoch durch den Vorstand des Vereins nicht entsprochen.
Hier meine Antwort , da die Frage nicht in dem Forum beantwortet wurde und der User nicht mehr Zugriff auf das Forum hat:
Erklärt ein Vertragspartner, dass er seine Kündigung zurück nimmt, meint er damit, dass er das Vertragsverhältnis fortsetzen will. Da das Vertragsverhältnis aber durch die Kündigung (wenn Sie denn wirksam war) beendet ist, hilft nur noch eins weiter - ein neuer Vertrag. Der kommt gerade dann zustande, wenn der gekündigte Vertragspartner mit der "Rücknahme der Kündigung" einverstanden ist. Beide sind sich hier einig, den Vertrag fortsetzen zu wollen. Hier wäre die an sich unmögliche Rücknahme der Kündigung also ausnahmsweise einmal erfolgreich, weil Sie in Wirklichkeit ein neuer Vertrag ist.
Im Grundsatz bleibt es jedoch dabei: die einseitige Rücknahme der Kündigung gibt es nicht.
Überlegen Sie sich rechtzeitig, ob Sie Ihre Kündigungen ernst meinen.
Gucks Du hier:
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Ruecknahme.html