Anträge zur MV November 2016

  • Man wird spätestens 2018 / 2019 sehen, wo der Trend hingeht. "Neue" haben es immer schwer, selbst innerhalb der OV´s , da sind dermaßen verkrustete Strukturen dass einem fast nichts mehr einfällt.
    Man ist einfach träge. Im übrigen wird die Institution "DARC" überschätzt.
    Es gibt sehr viele (kleine) AFU-Clubs die besser laufen.
    Der DARC braucht die Mitglieder, nicht umgekehrt. Was aber nicht heisst, dass man als Mitglied nichts tu-en muss.

    vy 73 de Manne

  • Dann auch mal die Anträge aus der DV P
    Antrag 1:
    Der Amateurrat möge beschließen: Ergänzung des §10 der Satzung des DARCs:
    Mitgliederversammlung: §10. 6: Jedes Mitglied hat Rederecht zu jedem Punkt
    der Tagesordnung der Mitgliederversammlung.
    Nach kurzer Diskussion mit überwältigender Mehrheit von der
    Distriktsversammlung angenommen.

    Antrag 2:
    Anträge auf der DV des Distrikt Württemberg Antrag 2:
    Der Amateurrat möge beschließen: Dem Vorstand und Vorstandsvorsitzenden
    Steffen Schöppe, DL7ATE, wird das Vertrauen entzogen und die Bestellung als
    Vorstand und als Vorstandsvorsitzenden widerrufen.
    Nach langer Rede und Diskussion mit 40 von 48 möglichen Stimmen von der
    Distriktsversammlung angenommen.

    Antrag 3:
    Der Amateurrat möge beschließen:
    Der Vertrag von Herrn Hergert als Geschäftsführer wird nicht verlängert.
    Nach kurzer Rede und Diskussion - weil unter Antrag #2 schon mitdiskutiert -
    mit 32 von 48 möglichen Stimmen von der Distriktsversammlung angenommen.
    (Bei 13 Enthaltungen)

    Antrag 4:
    Der Amateurrat möge beschließen: Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung
    im November 2016 einen Rücklagenspiegel von 2010 bis 2015 vor. In diesem
    Rücklagenspiegel müssen sämtliche Formen der Rücklagen aufgelistet werden
    mit Unterscheidung der Rücklagen in den Ortsverbänden, den Distrikten und
    der Zentrale in Baunatal. Der Vorstand weist weiter nach, wo die Rücklagen
    (Welchem Konto) angelegt sind.
    Nach kurzer Rede und Diskussion mit 48 von 48 möglichen Stimmen von der
    Distriktsversammlung angenommen.

    Quelle:
    Distrikt P

    Kommentar
    zu 1: Willkommen in der "Weimarer Republik"
    zu 2: Für den Fall, daß es passiert und der restliche Vorstand aus Sympathie ebenfalls den Vorstandsposten niederlegt, was passiert dann?
    zu 3: Der Vertrag wurde und wird vom Vorstand mit Herrn Hegert abgeschlossen
    zu 4: Sinnlos, da der Antrag erst im November 16 zur Abstimmung erfolgt! Im Vorgriff auf den
    Antrag etwas zu fordern, erübrigt sich von alleine

    Edited 2 times, last by DL3BAA (October 23, 2016 at 6:49 PM).

  • zu 4: SInnlos, da der Antrag erst im November 16 zur Abstimmung erfolgt! Im Vorgriff auf den
    Antrag etwas zu fordern, erübrigt sich von alleine

    Na, was ein Glück das der Antrag auch so gar nicht gestellt worden ist von der DV .. in der Einladung zur MV steht jeden falls bei mir:

    Quote

    Der Vorstand legt zur nächstfolgenden Mitgliederversammlung einen Rücklagenspie-
    gel von 2010 bis 2016 vor. In diesem Rücklagenspiegel müssen sämtliche Formen der

    Zum Thema 'Rücklagenspiegel ist erfoderlich' gab es sofortige Einigkeit innerhalb der DV... wenn ich mich recht entsinne war die einzige Wortmeldung die, die sofortige Abstimmung beantragte...

    zu
    1: Willkommen in der "Weimarer Republik"

    Du meinst nicht etwas die Zeit zwischen dem Ende des 1. und den Vorbereitungen des 2. Weltkrieges? In diese Zeit vielen übrigens auch die Godenen Zwanziger... ich glaube, das versprichst Du dir einfach zu viel von der Option, sich mit einen Redebeitrag einzubringen...

    zu 2: Für den Fall, daß es passiert und der restliche Vorstand aus Sympathie ebenfalls den Vorstandsposten niederlegt, was passiert dann?

    Für so einen Fall sind Neuwahlen vorgesehen.. das ist auch nicht anders, als wenn ein Vorstand keine Lust mehr hat...

    zu 3: Der Vertrag wurde und wird vom Vorstand mit Herrn Hegert abgeschlossen

    ...selbst darüber gibt es unterschiedliche Informationen.. weil es dazu eben keine genauen Informationen gibt ... und ganz sooo frei ist der Vorstand beim Geschäftsführer dann doch nicht, weil da eben der AR auch die Finger in der Entscheidung hat. (GF ist die einzige Personalie, wo das gilt... vielleicht ist man da ja aus Schaden klug geworden?) Alleine die Vorstellung, dass ein Vorstand einen GF sich persönlich durch einen optimierten Arbeitsvertrag verpflichten könnte, lässt einen gruseln.

    Schon mal aufgefallen, wer in der MV gerne mal den Versammlungsleiter gibt? ... Wie ich hörte, war es des öfteren mal Herr Hergert ... also genau der richtige, um unabhängig z.B. über die Erteilung des Wortes zu entscheiden.. Ein GF sollte dem Verein verpflichtet sein, nicht dem Vorstand, der seinen Arbeitsvertrag gestaltet.

    73 de Olaf
    p.s. ist doch was feines, wenn in nahezu Echtzeit Ergebnisse aus dem Club für alle interessierten zu lesen sind :)


  • Ich habe nur das hier eingestellt, was ich von dem Distrikt P zu lesen bekommen habe
    73 de Olaf
    p.s. ist doch was feines, wenn in nahezu Echtzeit Ergebnisse aus dem Club für alle interessierten zu lesen sind :)


    Ich habe nur das hier eingestellt, was ich von dem Distrikt P zu lesen bekommen habe!

    Der Antrag: Redebeitrag für ALLE, ergibt für mich KEINEN Sinn, da wir (Mitglieder) ja dafür einen AR gewählt haben. Wobei ich EINES immer noch für notwendig halte. Das IMPERATIVE Mandat!

    Der Antrag: Rücktriit des Vorstandes muß aber dann schon von langer Hand vorbereitet sein!.

    Der Antrag: Vertrag mit dem GV. Dazu würde ich gerne etwas schreiben, kann es aber nicht. (@Herbertund Anhang: Man kann alles essen, aber wissen). Ich habe da EINDEUTIGE Infos!

    Der Antrag: Rücklagen hat mich auch verweundert, weil der Fehler ja offensichtlich ist. ABER selbst wenn er RICHTIG formuliert wäre.....Das Zeitfenster geht garnicht!

  • Aus dem heutigen Württemberg-RS (habe ich abonniert, weil mich die Angelegenheit interessiert)

    Quote

    Berichterstattung von der Distriktsversammlung
    Am heutigen Sonntag dem 23. Oktober 2016 fand in Hechingen zu Füßen der Burg Hohenzollern, die jährliche Distriktversammlung des Distrikt Württemberg statt. Die Veranstaltung kann man thematisch in die Vormittags- und die Nachmittagssession teilen. Am Vormittag ging es um „normale“ Distriktangelegenheiten wie Ehrungen, Gedenken der Verstorbenen, Protokollfragen, Berichte des Vorstand und der Referenten und mündete in der Entlastung des Vorstands.
    Nach der Mittagspause stand die Nachwahl, des durch den Weggang von Johannes, DL5KAZ freigewordenen Posten, des ersten stellv. Distriktvorsitzenden, an. Mit 46 von 49 möglichen Ja-Stimmen wurde Dr. Erhard Blersch, DB2TU ins Amt gewählt. Viel Diskussion und vor allem viel erklärende Rede gab es zu den vier Anträgen. Alle Anträge wurden mit unterschiedlichen aber deutlichen Mehrheiten angenommen.

    Die Distriktsvorsitzende Beatrice Hebert, DL3SFK gab zum Ende der Veranstaltung bekannt, dass sie zum Ende der jetzigen Amtsperiode (2017) nicht wieder für das Amt der Distriktsvorsitzenden zur Verfügung stehen wird.


    Ich frage mich, wenn DB2TU tatsächlich eine solch verkrachte Existenz, bzw. der "Widerling" ist, als welcher er von bestimmten Kreisen dargestellt wird, wie er es dann mit einer solchen Mehrheit in dieses Amt schafft. Und die Anfeindungen, die die DV P über sich ergehen lassen musste, zeigen nun ebenfalls Wirkung, wenn ich das richtig deute.

    Edited once, last by pfiffikus (October 23, 2016 at 8:29 PM).

  • Ich frage mich, wenn DB2TU tatsächlich eine solch verkrachte Existenz, bzw. der "Widerling" ist, als welcher er von bestimmten Kreisen dargestellt wird, wie er es dann mit einer solchen Mehrheit in dieses Amt schafft. Und die Anfeindungen, die die DV P über sich ergehen lassen musste, zeigen nun ebenfalls Wirkung, wenn ich das richtig deute.

    Dann steht doch schon der Nachfolger als DV fest!
    Ob er es dann einfacher haben wird als Beatrice, bezweifele ich aber!

    Eins steht fest:
    Es wird weiterhin richtig "lustig" im AR!

    Edited 2 times, last by DL3BAA (October 23, 2016 at 8:49 PM).

  • Dass Bea nach 2017 nicht mehr weitermacht, war unter Insidern schon bekannt. Also für mich nichts neues.
    14 Jahre sind genug.
    Sie hat auf jeden Fall einen sehr guten Job gemacht, auch wenn sie ihre Mitglieder " nicht im Griff" hat....hi
    (Aussage eines anderen DV´s, der mit Bea wohl etwas sauer war)

    Hoffe, dass der neue DV (sofern sich jemand findet) in der Richtung weitermacht.

    vy 73 de Manne

  • Mir stellen sich mittlerweile

    ZWEI GRUNDSATZFRAGEN:

    Für was brauchen wir eigentlich noch im DARC einen Satzungsausschuß ?

    Wurde dieser überhaupt bei diesen Anträgen aus P eingebunden?


    Eigentlich sind da Anträge dabei, die die Satzung garnicht hergeben!..

    1:Rederecht für alle: DAS entscheidet der Versammlungsleiter in einer JHV IMMER! Auch wie lange....

    2.Wo steht es in der Satzung, daß eine "Vertrauensfrage" gestellt werden kann?
    Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Punktum!
    In der Satzung ist eindeutig geregelt, dass eine Vorstandsfunktion durch die Neuwahl endet und nicht durch eine "Vertrauensfrage". Ebenso ist der Antrag des VO, selbst eine Vertrauensfrage zu stellen, VOR dem Mißtrauensantrag von P NONSENS!

    3.Der Vertrag mit dem GV liegt in der alleinigen Zuständigkeit des VO!

    Zwischen Wunsch und WIllen liegt immer noch die Satzung

    Edited once, last by DL3BAA (October 24, 2016 at 7:09 PM).

  • 1:Rederecht für alle: DAS entscheidet der Versammlungsleiter in einer JHV IMMER! Auch wie lange....


    EIn grundsätzliches Rederecht fällt wohl kaum in die Zuständigkeit des Versammlungsleiters, der kann allenfalls auf Grundlage von Satzung und Geschäftsordnung im Einzelfall entscheiden. Und hier macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein grundsätzliches Rederecht begründet nicht gewährt wird oder ob es keiner Begründung bedarf weil es kein Recht gibt.

    Das macht bei einer neutralen und seiner Aufgaben gewachsenen Versammlungsleitung keinen praktischen Unterschied und führt zum in der GO unter 6.6 genannten Verfahren, wo anwesende Mitglieder ausdrücklich in die Meinungsfindung eingebunden werden.

    3.Der Vertrag mit dem GV liegt in der alleinigen Zuständigkeit des VO!

    Zwischen Wunsch und WIllen liegt immer noch die Satzung

    Der Arbeitsvertrag liegt in der Tat im Zuständigkeistbereich des VO ... allerdings ist bei allem, was die Bestellung angeht, die Zustimmung des AR notwendig. Und dazu würde z.B. auf die Verlängerung eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages gehören - sofern dieser denn existiert - (vgl dazu §15 Satzung )

    Zudem gehört es aber zu den grundsätzlichen Aufgaben des AR, den VO zu kontrollieren... das der VO sich selbst hier auf sehr dünnem Eis sieht, mag man vielleicht am Antrag des VO zur Veränderiung der Kündigungsfristen sehen .. sollte durch eine nur durch den VO verantworteten Arbeitsvertrag ein erheblicher Nachteil für den DARC entstehen, kann das durchaus direkt auf den verantworlichen Vorstand durchschlagen.

    2.Wo steht es in der Satzung, daß eine "Vertrauensfrage" gestellt werden kann?
    Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Punktum!
    In der Satzung ist eindeutig geregelt, dass eine Vorstandsfunktion durch die Neuwahl endet und nicht durch eine "Vertrauensfrage". Ebenso ist der Antrag des VO, selbst eine Vertrauensfrage zu stellen, VOR dem Mißtrauensantrag von P NONSENS!

    Völlige Einigkeit Michael... das Vertrauen generell und ohne Bezug zu irgendeinem konkreten Sachverhalt aus zu sprechen ist sehr hinterfragenswert.. aber dazu hab ich weiter oben schon mit Peter diskutiert.

    Es ist allerdings eine ganze andere Sache, einem 1. Vorsitzenden auf Grund von diversen in der Vergangenheit liegenden Punkten das Vertrauen zu entziehen.. was allerdings wie Du sehr richtig fest gestellt hast, einen einmal gewählten 1. Vorsitzenden nicht seines Amtes enthebt.

    Wie man einen OVV oder einen DV wieder abwählen kann, ist in der Satzung festgelegt... wie man einen 1. Vorsitzenden abwählen kann (ohne im Liz oder Mitgliedschaft im DARC ab zu erkennen..) findet man hingegen nicht beschrieben... entsprechend greifen hier dann Optionen außerhalb der Satzung, die sich ja auch nicht im rechtsfreien Raum befindet. Das erklärt übrigens auch die etwas sperrige Formulierung des Antrages.. Hier ist einfach die Satzung nicht konsequent zu Ende gestaltet..

    Für was brauchen wir eigentlich noch im DARC einen Satzungsausschuß ?

    z.B. um solche Lücken in der Satzung zu erkennen und zu schließen.. oder auch um die unter ständigen Neuanträgen arg leidende Satzung halbwegs widerspruchsfrei und lesbar zu halten.. aber bestimmt nicht die Satzung sondern regt allenfalls aus seiner Sicht sinnvolle Formulierungsänderung / Ergänzungen an.


    73 de Olaf


  • EIn grundsätzliches Rederecht fällt wohl kaum in die Zuständigkeit des Versammlungsleiters, der kann allenfalls auf Grundlage von Satzung und Geschäftsordnung im Einzelfall entscheiden. Und hier macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein grundsätzliches Rederecht begründet nicht gewährt wird oder ob es keiner Begründung bedarf weil es kein Recht gibt.

    Das macht bei einer neutralen und seiner Aufgaben gewachsenen Versammlungsleitung keinen praktischen Unterschied und führt zum in der GO unter 6.6 genannten Verfahren, wo anwesende Mitglieder ausdrücklich in die Meinungsfindung eingebunden werden.

    Da gebe ich Dir auch Recht.
    EIn grundsätzliches Rederecht gibt es nicht und muß es auch nicht geben ("Weimarer Republik")

    In jdem Verein gilt eigentlich das "ungeschriebene Gesetz" , dass Gäste durch den Versammlungsleiter oder auf Beschluss der MV ein Rederecht erhalten bzw. dieses notfalls auch wieder entzogen wird.

  • Die Satzung des DARC ist veraltet und kaputt.

    Die Struktur als riesiger Verein nicht zeitgemäß.

    Der DARC ist Toast und tot.

    Er stirbt und die Querelen sind die letzten Atemzüge...

  • Ich war gestern in Bonn beim ersten von drei Regionaltreffen im Distrikt Köln-Aachen zwecks Diskussion der Anträge zur kommenden MV. Es waren 15 Mitglieder aus 13 Ortsverbänden anwesend, darunter der komplette DV. Die Veranstaltung dauerte von 19:30 bis 23:15 Uhr. Es wurde sehr angeregt diskutiert und der DV erhielt zu fast allen Anträgen ein sehr eindeutiges Stimmungsbild. Ich hoffe, dass die beiden anderen Regionaltreffen gut besucht werden und die gestern Abend festgestellte Stimmungslage sich dort bestätigt und der DV dies in seinem Abstimmungsverhalten bei der MV berücksichtigt.

    73 de Thomas, DH1TS


  • Es wurde sehr angeregt diskutiert und der DV erhielt zu fast allen Anträgen ein sehr eindeutiges Stimmungsbild. Ich hoffe, dass die beiden anderen Regionaltreffen gut besucht werden und die gestern Abend festgestellte Stimmungslage sich dort bestätigt und der DV dies in seinem Abstimmungsverhalten bei der MV berücksichtigt.

    73 de Thomas, DH1TS

    Wie ist denn das Simmungsbild zu fast allen Anträgen in G ?

  • Ich war gestern in Bonn beim ersten von drei Regionaltreffen im Distrikt Köln-Aachen zwecks Diskussion der Anträge zur kommenden MV. Es waren 15 Mitglieder aus 13 Ortsverbänden anwesend, darunter der komplette DV. Die Veranstaltung dauerte von 19:30 bis 23:15 Uhr. Es wurde sehr angeregt diskutiert und der DV erhielt zu fast allen Anträgen ein sehr eindeutiges Stimmungsbild. Ich hoffe, dass die beiden anderen Regionaltreffen gut besucht werden und die gestern Abend festgestellte Stimmungslage sich dort bestätigt und der DV dies in seinem Abstimmungsverhalten bei der MV berücksichtigt.

    73 de Thomas, DH1TS

    Thomas,

    waren insgesamt 15 Leute dort, also inkl. dem kompletten DV?
    Oder 15 Leute plus DV?
    Wie auch immer, das ist rund einer pro OV, d.h. dann war das Interesse wohl
    nicht soo fürchterlich groß?
    Wo die Eindeutigkeit bei der Stimmungslage denn nun lag, würde sicherlich
    viele der Leser hier interessieren. Danke!

    73 Julian

  • Es finden drei Regionaltreffen im Distrikt statt. Gestern war das erste Treffen. Neben den drei durch den dreiköpfigen DV vertretenen Ortsverbänden waren 10 weitere Ortsverbände vertreten, 9 durch den jeweiligen OVV. Von daher finde ich die Beteiligung gar nicht schlecht. Das abgefragte Meinungsbild war bis auf den Antrag zum Haushalt 2017 eindeutig und lag nicht auf der Linie von VO und AR. Grundkonsens war, dass der DARC dringend einen personellen Neuanfang braucht, sowohl im VO als auch in der GF.

    73 de Thomas, DH1TS

  • Auch im Distrikt E hat man wohl schon ein wenig diskutiert:

    Quote


    [...]
    HH: Bericht von der Versammlung des DARC-Distriktes Hamburg (E)
    [..]
    Des Weiteren wurde über die Anträge der kommenden DARC-Mitgliederversammlung beraten, bei denen zumindest kurz die Anträge aus dem Distrikt P (Württemberg) und deren mögliche Folgen angesprochen wurden.
    [..]

    Quelle: Nord-Ostsee Rundspruch Nr. 128 ( http://www.ostseerundspruch.de/category/rundspruch-ausgabe/ )

    Leider erfährt man im Rundspruch nichts zu dem Ergebnis der Beratung .. aber vielleicht kann das hier jemand ergänzen?

  • Das abgefragte Meinungsbild war bis auf den Antrag zum Haushalt 2017 eindeutig und lag nicht auf der Linie von VO und AR. Grundkonsens war, dass der DARC dringend einen personellen Neuanfang braucht, sowohl im VO als auch in der GF.

    Ich frage mich nur, wie der (personelle) Neuanfang aussehen soll. Wer soll es denn besser machen und vor allem wie ?? Gab es da auch ein "Meinungsbild"??

    Es ist immer das gleiche Lied: "... da oben müssen alle weg ..." und zwar überall da oben, DL, EU, UNO, .... so rein intergalaktisch ist das ein tolle Idee. Aber leider auch wie dort nur luftleerer Raum.

    Abgesehen vom schwäbischen Weißkittel haben wir auch kein Universal-Genie --- soll der es richten ??

    73 Peter

  • Die Problematik eines personellen Neuanfangs war den Teilnehmern bewusst, aber mit dem Argument könnten wir auch die Große Koalition die nächsten 25 Jahre in Berlin ohne Wahl weiterregieren lassen. Ursächlich für den personellen Neuanfang ist das in Teilen des DARC erheblich gestörte Vertrauensverhältnis insbesondere zu DL7ATE und zum GF und deren beider Führungsstil. Übrigens gibt es Hinweise, dass 2017 nicht nur der Vertrag des GF eh ausläuft sondern der VO dann ebenfalls aufhört.

    73 de Thomas, DH1TS

  • Die Problematik eines personellen Neuanfangs war den Teilnehmern bewusst, aber mit dem Argument könnten wir auch die Große Koalition die nächsten 25 Jahre in Berlin ohne Wahl weiterregieren lassen.

    Das Tragische ist, dass es am Ende immer auf das Gleiche hinaus läuft und sich nichts ändert. Egal ob in Baunatal oder in Berlin. Man kann wählen wen man will, es ist im System verankert dass sich nichts ändert. Tun sich Schwachstellen auf, werden die Lücken geschlossen (so, wie man versuchen wird, dass sich die "Wallonie" nicht wiederholen kann oder verboten werden soll, was sich gerade vor dem EUGH durchgesetzt hat (Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente im Versandhandel)). Auf der anderen Seite braucht man es dem "System" ja auch nicht zu bequem machen (Gallien / Wallonie / Distrikt P).

    Das hat DL6HBT schon 1999 mit dem AK Zukunft erkannt und nicht von ungefähr die Amtszeitbegrenzung gefordert (siehe Timm-Bericht). Wer in 8 Jahren seine Ideen nicht umsetzen konnte oder bereits umgesetzt hat, hatte entweder keine guten Ideen oder "hat fertig". Dann wird es Zeit, dass es mit neuen progressiven Ideen weiter geht. Es wäre schön, wenn einige der schon um die 20 Jahre oder länger im AR und/oder Vorstand Tätigen erkennen würden, dass sie dem DARC und dem Amateurfunk eher im Weg stehen als nützen. Ansonsten gilt: Die Friedhöfe sind voll von unersetzlichen Leuten und die Erde dreht sich immer noch ;)

    73
    Karsten

    73 Karsten